Die Durchsicht der Mails hat eigentlich nur Ergeben, dass der Verkäufer vermutlich versucht (hat) etwas zu “Drehen”*.
Da er nicht alleiniger Besitzer des Hauses ist, sondern noch eine Tante in Italien hat, welche Miteigentümerin ist, brauchte er erst eine Notariell beglaubigte Vollmacht seiner Tante, die Ihm das Recht gibt, zu Verkaufen.
Laut der Aussage des Verkäufers wollte er im Januar schon einen Vorvertrag abschliessen. Wie kann er einen Vorvertrag abschliessen, wenn diese Prokura noch nicht vorhanden ist? – Diese ist nämlich erst anfangs März ausgestellt worden und Ende März übersetzt…
Somit ist für mich Bewiesen, dass der Kerl Lügt!!!
* Zur Erklärung: Eine Nachbarin hier hat von seiner im selben Dorf wohnhaften Tante ein Grundstück abgekauft. Im Vertrag stand, dass sie (die Tante) das Recht hätte zu verkaufen, da Ihre Mutter welche die eigentliche Besitzerin des Grundstückes Tot sei. Natürlich war diese jedoch nicht Tot, sondern klagte kurz darauf auf Schadensersatz – sogar mit Erfolg, und die Nachbarin musste das Grundstück erneut von der Mutter abkaufen!!!
In Westeuropa Undenkbar, da der Notar alles überprüfen muss, und die Grundbuchämter automatisch abgefragt werden! – Hier jedoch möglich so wie es scheint!
Nach genau dieser “Masche” sieht der Fall mit dem Vorvertrag aus…